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Schriftliche Anfragen (SAN)

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Die Schriftliche Anfrage darf höchstens aus acht Fragen bestehen, die sich jeweils in maximal drei Teilfragen untergliedern dürfen (insgesamt also 24 Einzelfragen). Eine Teilfrage darf nicht mehrere Fragen beinhalten und keine Aussagesätze enthalten. Sofern es zum weiteren Verständnis unerlässlich notwendig ist, kann der Sinn der Schriftlichen Anfrage in einem vorangestellten kurzen Vorspruch (nicht mehr als eine DIN-A4-Seite) erläutert werden (§ 71 Abs. 1 Satz 3 BayLTGeschO). Die Schriftliche Anfrage muss sich auf Angelegenheiten beschränken, für die die Staatsregierung unmittelbar oder mittelbar verantwortlich ist, und soll grundsätzlich nur Fragen an ein Ressort beinhalten. Sie muss knapp und sachlich gehalten sein (§ 71 Abs. 1 Sätze 2 und 4 BayLTGeschO). Schriftliche Anfragen, die nach Form und Inhalt einen Missbrauch des Fragerechts darstellen, können zurückgewiesen werden. Bitte beachten Sie, dass die weitere Bearbeitung einer Eingabe mehrere Monate dauern kann (bis zu 8 Monate).
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Eine Teilfrage darf nicht mehrere Fragen beinhalten und keine Aussagesätze enthalten.
Eine Teilfrage darf nicht mehrere Fragen beinhalten und keine Aussagesätze enthalten.
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Eine Teilfrage darf nicht mehrere Fragen beinhalten und keine Aussagesätze enthalten.
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Sofern es zum weiteren Verständnis unerlässlich notwendig ist, kann der Sinn der Schriftlichen Anfrage in einem vorangestellten kurzen Vorspruch (nicht mehr als eine DIN-A4-Seite) erläutert werden (§ 71 Abs. 1 Satz 3 BayLTGeschO).
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Ja, ich stimme / wir stimmen der Erfassung, Speicherung und Verarbeitung meiner / unserer Daten in dem durch die Datenschutzbestimmungen festgelegten Umfang zu.
Diese Datenschutzhinweise informieren Sie über die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch den Abgeordneten, informieren Sie über Ihre Rechte und versetzen Sie in die Lage, über den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten informiert zu entscheiden. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist der Abgeordnete des Bayerischen Landtags, Florian Köhler, MdL, den Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen: Florian Köhler – MdL, Max-Planck-Straße 1, 81675 München E-Mail: info@flokoehler.de Den Datenschutzbeauftragten des Abgeordneten erreichen Sie unter der oben genannten Post-Adresse, mit dem Zusatz „An den Datenschutzbeauftragten des Abgeordneten“, unter info@flokoehler.de. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung Die von Ihnen mitgeteilten Daten einschließlich Ihrer Kommunikationsdaten (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Post-Adresse) verarbeiten wir, aufgrund Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO), um mit Ihnen in Kontakt treten zu können sowie zur Bearbeitung Ihrer Anfrage (Art. 6 Abs. 1 e), § 3 BDSG). Eine Weiterleitung Ihrer Daten erfolgt nicht. Dauer der Datenspeicherung Grundsätzlich löschen wir Ihre Daten, sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind, es sei denn, die vorübergehende Aufbewahrung ist weiterhin notwendig. Soweit nicht anders angegeben, werden Ihre Daten spätestens zwei Jahre nach Ablauf des Jahres gelöscht, in dem der letzte Kontakt stattfand. Betroffenenrechte Sie können unter der o.g. Adresse Auskunft (Art. 15 DSGVO) über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten sowie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder die Löschung (Art. 17 DSGVO) Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Ihrer Daten sowie ein Recht auf Herausgabe (Art. 20 DSGVO) der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen. Die mir von Ihnen erteilte Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten für bestimmte Zwecke können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Der Widerruf lässt die zuvor auf der Einwilligung beruhende Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung unberührt. Sie haben ferner das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, rechtmäßigen und auf gesetzlicher Grundlage erfolgenden Datenverarbeitungen zu widersprechen (Art. 21 DSGVO). Das Widerspruchsrecht besteht nicht, soweit an der Verarbeitung ein zwingendes öffentliches Interesse besteht, welches Ihre Interessen überwiegt oder eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, sich an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Die für mich zuständige Behörde ist: Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Husarenstr. 30, 53117 Bonn, E-Post: poststelle@bfdi.bund.de.
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Hiermit erkenne ich an, dass Florian Köhler, MdL das uneingeschränkte Nutzungsrecht an den übermittelten Texten im Rahmen seiner Arbeit als Mandatsträger erhält. Zudem versichere ich, dass alle Texte von mir erstellt wurden. Ich habe zudem verstanden, dass die Bearbeitung einer schriftlichen Anfrage durch den Landtag mehrere Monate (bis zu 8 Monate) dauern kann. Ich habe ebenfalls verstanden, dass keine Garantie dafür gegeben werden kann, dass ich proaktiv über das Ergebnis der Anfrage informiert werde. Alle Antworten auf schriftliche Anfragen finden Sie hier: https://www.bayern.landtag.de/parlament/dokumente/drucksachen?dokumentenart=Drucksache

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